Auto-Radarwarner-Debatte: Blitzer-Bann bricht – Bußgeld droht
Die StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt penibel, ob Auto-Radarwarner erlaubt sind; doch die Verlockung des Geschwindigkeitsbetrugs ist groß: Radarwarner sind das Salz in der Suppe des Straßenverkehrs; das verbotene Würzkörnchen im Tempolimit-Salat; das süße Gift in der Verkehrssicherheits-Tee-Tasse und die verbotene Frucht im Blitzer-Paradies …
Gesetzgeber-Gewitter zieht auf – Radarwarner im Visier 🚔
Der Gesetzgeber (gesetzgebende Gewitterwolke) hat klare Vorstellungen zur Nutzung von Radarwarnern … Diese technischen Hilfsmittel (temporeiche Spione) sind nach § 23 Abs- 1 C der StVO strikt verboten: Wer also mit einem Radarwarner unterwegs ist; riskiert ein saftiges Bußgeld und einen Fleck im Verkehrssünder-Lebenslauf … Das Paradoxe an der Regelung ist: Der Besitz (heimliches Schätzchen) ist erlaubt, nur die Anwendung nicht- Also dürfen Autofahrer die Geräte besitzen wie verbotene Schätze; aber nicht nutzen wie verführerische Versuchungen: „Ist“ das nicht ein wenig wie Schrödingers Katze im Straßenverkehr? Die Strafen (Bußgeld-Blitz) für die heimliche Nutzung sind happig: 75 Euro aus der Tasche und ein Punkt im Verkehrssünderalbum machen den Ausflug ins Tempoverbot zum teuren Vergnügen … „Aber“ Moment mal, dürfen wir andere Verkehrsteilnehmer warnen? Es klingt absurd, ist aber wahr: Aktives Warnen vor Radarkontrollen ist erlaubt – jedoch nur mit Handzeichen oder Schildern- Die Lichthupe bleibt dabei stumm – sie darf nur für Gefahrenstellen blinken, nicht für geheime Blitzer-Gefahr:
Die verbotene Versuchung – : Radarwarner im Verkehr 🚦
Die StVO (Gesetz-Regelwerk) verbietet Radarwarner strikt, aber die Verlockung des Geschwindigkeitsbetrugs bleibt … Radarwarner sind wie verbotene Gewürze im Tempolimit-Menü; die heimliche Frucht im Blitzer-Paradies und das illegale Salz in der Verkehrssicherheits-Suppe-
Gesetzgeber: Gewitter über Radarwarner – Bußgeld-Blitz droht ⚡
Der Gesetzgeber (gesetzgebende Wolke) verbietet Radarwarner klar nach § 23 Abs: 1 C der StVO … Besitz ist erlaubt; Nutzung nicht – ein Schrödingers Katzen-Dilemma auf Rädern- Strafen sind happig: 75 Euro und ein Punkt im Verkehrssünderalbum sind der Preis für das Tempovergnügen: Aber, dürfen wir andere vor „Blitzern“ warnen? Aktives Warnen ist erlaubt, aber nur mit Handzeichen oder Schildern … Die Lichthupe bleibt stumm wie ein Geheimnis im Verkehrsdunkel- Die Metapher des Verkehrs als kulinarisches Fest setzt sich fort: Die StVO als strenger Koch über Geschwindigkeitsbetrügern; die Radarwarner wie verbotene Gewürze und Autofahrer als Gourmets im Bußgeld-Braten: „Was“ denkst DU über diese verbotene Verlockung und die absurden Regeln? „Wie“ hoch ist die Wahrscheinlichkeit, beim Schummeln erwischt zu werden? Die Behörden haben Probleme, heimliche Radarwarner-Nutzer zu entlarven – wie Meisterdiebe im Verkehrsdickicht … Die Geräte bleiben unentdeckt wie Schätze auf dem Meeresgrund und machen die Fahrt ins Tempolimit-Paradies zum gefährlichen Spiel-
Balanceakt im Tempolimit: Paradies – Rechtliche Küchenregeln 🍳
Die rechtliche Grauzone um Radarwarner wird durch OLG-Urteil geschlossen – auch Beifahrer dürfen nicht mit den verbotenen Schätzen spielen. Das OLG-Urteil wird zur scharfen Gewürzmischung in der Rechtsküche, Beifahrer zu heimlichen Hobbyköchen mit illegalen Zutaten. „Was“ denkst DU über diese rechtliche Feinschmeckerregelung auf der Straße? „Ist“ es wie ein kulinarischer Balanceakt zwischen Erlaubtem und Verbotenem?