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Ab dem ersten Kilometer mehr Geld: Das bringt die neue Pendlerpauschale

VerkehrPolitik & WirtschaftDas bringt die neue Pendlerpauschale: Ab Kilometer 1 mehr GeldAb dem ersten Kilometer mehr Geld : Das bringt die neue PendlerpauschaleDie geplante Anhebung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer könnte sich für Millionen Berufspendler spürbar auf das Nettoeinkommen auswirken.Holger WittichAktualisiert: 15.04.2025 Die kommende Bundesregierung aus CDU und SPD plant laut aktuellen Berichten eine Änderung, die besonders für Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswegen von Vorteil ist.Was ändert sich?Bislang erhielten Berufstätige für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer wurde ein erhöhter Satz von 38 Cent gewährt.Künftig soll ab dem ersten Kilometer der Satz von 38 Cent gelten – unabhängig von der Länge des Arbeitswegs. Damit wird der Anreiz für Berufstätige erhöht, auch kürzere Strecken steuerlich geltend zu machen. Wer profitiert?Laut dem Bund der Steuerzahler profitieren alle Berufstätigen, die zur Arbeit pendeln – egal ob mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Besonders deutlich fällt der finanzielle Vorteil für Pendler mit Strecken unter 21 Kilometern aus. Denn bislang galt für sie durchgehend nur der geringere Kilometersatz.Beispielrechnung: So viel können Pendler sparenIn der folgenden Tabelle sind drei Beispiele für Berufstätige aufgeführt, die an 220 Arbeitstagen pro Jahr zur Arbeit pendeln Hinweis: Ab dem 21. Kilometer galt bereits der höhere Satz – deshalb bleibt die maximale steuerliche Mehrentlastung bei 352 Euro jährlich.Beispiel mit dem DeutschlandticketDie Pendlerpauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Auch wer mit Bus und Bahn fährt, profitiert.Beispielrechnung für ÖPNV-Nutzer (20 km einfache Strecke): Jahreskosten Deutschlandticket: 58 Euro/Monat × 12 = 696 EuroSteuerlich absetzbar: 220 Tage × 20 km × 0,38 Euro = 1.672 EuroSteuervorteil: Differenz von 976 Euro, abhängig vom individuellen SteuersatzWie wird die Pauschale geltend gemacht?Die Pendlerpauschale wird nicht direkt ausgezahlt, sondern in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Je nach individuellem Steuersatz kann dies die Steuerlast um mehrere hundert Euro senken.Wichtig ist: Die Pauschale gilt immer nur für die einfache Strecke, also beispielsweise nur für 20 Kilometer, selbst wenn man täglich hin und zurück fährt (40 Kilometer). Diese Regelung bleibt unverändert.

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